Wir wünschen schöne Sommerferien!
Der Grundstein ist gelegt!
Der Frühling lässt grüßen. Seit einiger Zeit ist die Baustelle wieder voller Leben. Durch den langen und harten Winter wird sich der Umzug in unser neues Schulgebäude leider etwas verzögern. Voraussichtlich packen wir in den Herbstferien unsere Koffer und ziehen von der Messestraße zurück in die Feldstraße.
Als Kind ist jeder ein Künstler.
Die Schwierigkeit liegt darin, als Erwachsener einer zu bleiben!
Pablo Picasso
Die Kosten der Schülerbeförderung zu freien Schulen in MV sollen ab dem kommenden Schuljahr allein von den Eltern getragen werden.
Die Zuschüsse der Landkreise werden gestrichen!
Dies hat das Landesparlament am 16.2.2009 mit der Änderung des Schulgesetzes geschlossen:
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V) 1 Vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16.2. 2009
§ 113 Schülerbeförderung
(1) Die Landkreise sind Träger der Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung zählt zu ihrem eigenen Wirkungskreis.
(2) Die Landkreise haben für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende 1. der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums, 2. des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und 3. der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt, eine öffentliche Beförderung für Schülerinnen und Schüler der örtlich zuständigen Schulen durchzuführen oder für den Fall, dass eine solche nicht durchgeführt wird, die notwendigen Aufwendungen dieser Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für den Schulweg zur örtlich zuständigen Schule zu tragen. Schülerinnen und Schüler, die eine in kommunaler Trägerschaft stehende Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, die jedoch nicht die örtlich zuständige Schule ist, können kostenlos an der öffentlichen Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule teilnehmen, sofern eine solche eingerichtet ist. Eine Erstattung der notwendigen Aufwendungen für diese Schülerinnen und Schüler findet nicht statt.
Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Vom 23. Mai 1993
Artikel 8
(Chancengleichheit im Bildungswesen)
"Jeder hat nach seiner Begabung das Recht auf freien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie seiner weltanschaulichen oder politischen Überzeugung."Wir sind umgezogen!
Ab 31. August 2009 findet der Unterricht für ein Schuljahr in unserem Ausweichquartier statt, bis wir im nächsten Jahr in unser renoviertes und umgebautes Haus in der Feldstraße zurückkehren können.
Die „neue“ Schule hat die Anschrift: Messestraße 1a, 18106 Rostock – Evershagen. Sie ist in 10 Stationen oder 17 Minuten mit der Straßenbahnlinie 1, 4 und 5 (Haltestelle: Evershagen Süd) oder mit dem Bus Nr. 25 (Haltestelle: Theodor-Storm-Str.) zu erreichen.
Waldorfpädagogik bedeutet: - Gesamtschule von Klasse 1 – 12
- zwei Fremdsprachen ab Klasse 1
- themenbezogener Blockunterricht (Epochenunterricht)
- handwerklich-künstlerische Bildung
- arbeiten mit Holz, Ton, Metall, Stein, Papier und Textil
- erlernen von Instrumenten, Orchester, Chor
- Eurythmie (Bewegungskunst)
- Ausbildung grundlegender Maltechniken
- Kunstreise in Klasse 11
- grundlegende humanistische Bildung
- Rezitation, Ausbildung sprachlichen und schriftlichen Ausdrucks, Theaterprojekte, Begreifen und Erleben geschichtlicher Zusammenhänge
- mathematisch-naturwissenschaftliche Erfahrungen zum Anfassen
- Praktika in Biologie, Chemie, Physik, Feldmessen und Informatik
- berufliche Orientierung
- Landwirtschaftspraktikum, Betriebs- und Sozialpraktika
Unsere Schüler können die Realschulprüfung in Klasse 12 und das Abitur in Klasse 13 ablegen. Wir entlassen sie als vielseitig gebildete, selbstbewusste und soziale Persönlichkeiten.
- Gesamtschule von Klasse 1 – 12
- zwei Fremdsprachen ab Klasse 1
- themenbezogener Blockunterricht (Epochenunterricht)
- handwerklich-künstlerische Bildung
- arbeiten mit Holz, Ton, Metall, Stein, Papier und Textil
- erlernen von Instrumenten, Orchester, Chor
- Eurythmie (Bewegungskunst)
- Ausbildung grundlegender Maltechniken
- Kunstreise in Klasse 11
- grundlegende humanistische Bildung
- Rezitation, Ausbildung sprachlichen und schriftlichen Ausdrucks, Theaterprojekte, Begreifen und Erleben geschichtlicher Zusammenhänge
- mathematisch-naturwissenschaftliche Erfahrungen zum Anfassen
- Praktika in Biologie, Chemie, Physik, Feldmessen und Informatik
- berufliche Orientierung
- Landwirtschaftspraktikum, Betriebs- und Sozialpraktika
Unsere Schüler können die Realschulprüfung in Klasse 12 und das Abitur in Klasse 13 ablegen. Wir entlassen sie als vielseitig gebildete, selbstbewusste und soziale Persönlichkeiten.


